Smavesto klassisch
Erläuterungen gemäß Art. 10, Abs. 1 lit c der EU-Verordnung 2019/2088
Publikation der VVI im Internet.
Unsere vorvertraglichen Informationen zu unserem Produkt „Smavesto klassisch“ finden Sie auf unter smavesto.de/rechtliches
Erläuterungen gemäß Art. 10, Abs. 1 lit d der EU-Verordnung 2019/2088
Publikation eines Berichtes im Internet.
Unsere beispielhafte Berichterstattung zu unserem Produkt „Smavesto klassisch“ finden Sie erstmalig im zweiten Quartal auf den Stichtag 31.03.2023.
Erläuterungen gemäß Art. 12, der EU-Verordnung 2019/2088
Überprüfung der Informationen.
Dieses ist die erste produktspezifische Erklärung gemäß der EU-Verordnung 2019-2088. Eine Darstellung der Änderungen ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
Smavesto Nachhaltigkeitsvariante
Informationen gemäß Artikel 10 Verordnung (EU) 2019/2088
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für das Modellportfolio
Smavesto Nachhaltigkeitsvariante
Erläuterungen gemäß Art. 10, Abs. 1 lit c der EU-Verordnung 2019-2088.
Publikation der VVI im Internet.
Unsere vorvertraglichen Informationen zu unserem Produkt „Smavesto Nachhaltigkeitsvariante“ finden Sie unter smavesto.de/rechtliches
Publikation der PAI Erklärung von Smavesto finden Sie unter
smavesto.de/rechtliches
Erläuterungen gemäß Art. 10, Abs. 1 lit d der EU-Verordnung 2019-2088.
Publikation eines Berichtes im Internet.
Unsere beispielhafte Berichterstattung zu unserem Produkt „Smavesto Nachhaltigkeitsvariante“ finden Sie erstmalig im zweiten Quartal auf den Stichtag 31.03.2023.
Erläuterungen gemäß Art. 12, der EU-Verordnung 2019-2088.
Überprüfung der Informationen.
Dieses ist die erste produktspezifische Erklärung gemäß der EU-Verordnung 2019-2088. Eine Darstellung der Änderungen ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
Erläuterungen gemäß Art. 25 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt a, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
Zusammenfassung
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben und ein Mindestanteil nachhaltiger Investitionen angestrebt. Zur Analyse und Bewertung der Finanzprodukte, in die wir investieren, nutzen wir die Expertise der auf Nachhaltigkeit spezialisierten Ratingagentur MSCI. Sie zählt weltweit zu den renommiertesten Agenturen und stellt uns Ihre Bewertungen zur Verfügung.
In unserem Investitionsentscheidungsprozess sind diese Bewertungen und Informationen über Finanzprodukte integriert, sodass wir die Nachhaltigkeitsbewertungen auch organisatorisch fest in unseren Entscheidungsprozess verankert haben. Die nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien, die wir in diesem Finanzprodukt bewerben, publizieren wir im Internet. Diese Kriterien werden durch einen regelmäßigen aber mindestens einmal jährlich durchgeführten Prozess validiert.
Die Überwachung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Nachhaltigkeitsindikatoren erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen.
Die Anlagestrategie sieht vor, die Nachhaltigkeitskriterien ergänzend zu den üblichen Finanzanalysen umzusetzen.
Die geplante Aufteilung der Investitionen des Modellportfolios „Smavesto Nachhaltigkeitsvariante“ beinhaltet indirekte Anlagen über die Investition in Investmentfonds. Im Rahmen des aktiven Managements können diese Quoten merklich schwanken.
Zur Messung der Erreichung der ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch das Modellportfolio gefördert werden, orientiert sich Smavesto ausschließlich an den wertpapierspezifischen ESG-Daten von MSCI. Sobald ein Finanzinstrument die Nachhaltigkeitskriterien nicht mehr erfüllt, wird Smavesto unter Wahrung der Interessen des Kunden vorrangig den Verkauf dieses Finanzinstruments anstreben.
Die erforderlichen Daten, die zur Erreichung der einzelnen durch das Modelportfolio „Smavesto Nachhaltigkeitsvariante“ geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet werden, stammen von der Ratingagentur MSCI. Es werden dabei keine Daten geschätzt.
Smavesto validiert in einem jährlichen Rhythmus den Investmentprozess zur Selektion von Finanzinstrumenten in Bezug auf ökologische oder soziale Merkmale. So können wir Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten sowie der qualitativen Information entgegenwirken.
Die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken und die Integration dieser in den Investitionsentscheidungsprozess ist in den üblichen Bankprozessen integriert. Diese üblichen Bankprozesse unterliegen der internen und externen Überwachung durch die Revision, Compliance und externen Prüfern. Daher ist der Umgang mit den Nachhaltigkeitsrisiken in der Sorgfaltspflicht der Smavesto GmbH integriert und wird regelmäßig überwacht.
In ihrer Rolle als Vermögensverwalterin verfolgt Smavesto keine aktive Mitwirkungspolitik, da sie ausschließlich in Fonds investiert.
Für die Vermögensverwaltung „Smavesto Nachhaltigkeitsvariante“ ist kein bestimmter Referenzwert für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale festgelegt.
Erläuterungen gemäß Art. 26 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt b, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Kein nachhaltiges Investitionsziel“
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben und ein Mindestanteil nachhaltiger Investitionen angestrebt.
Erläuterungen gemäß Art. 27 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt c, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“
Im Rahmen der Vermögensverwaltung werden Merkmale aus den Bereichen Umwelt und Soziales gefördert. Dies wird erreicht, indem wir eine Reihe von Nachhaltigkeitsindikatoren formulieren, bei deren Anwendung wir uns des Informationshaushalts von MSCI bedienen. Das Modellportfolio verfügt über die nachfolgend beschriebenen ökologischen und sozialen Merkmale:
Grundlage unserer Auswahl an nachhaltigen Finanzinstrumenten sind die Einstufungen von MSCI, die mit über 250 Analysten weltweit regelmäßig die Rohdaten von über 8.500 Unternehmen und 650.000 Aktien- und Rentenfonds-Portfolios auswertet. Hierbei werden Finanzinstrumente unterschiedlichster Länder und Branchen mithilfe der einheitlichen Skala des ESG-Ratings in verschiedenen Kategorien zur Nachhaltigkeit bewertet und so vergleichbar gemacht. Selbstverständlich wählen wir für Ihr Nachhaltigkeitsportfolio ausschließlich Finanzinstrumente aus, die eine erstklassige Bewertung innerhalb der drei Säulen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung besitzen, also mindestens das Rating „AA“ erhalten haben. Diese Gruppe von Fonds wird als Leader bezeichnet und verfügt über eine starke Ausprägung zur Nachhaltigkeit.
Zusätzlich zum ESG-Rating berücksichtigt Smavesto im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen sogenannte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“, Principal Adverse Impact). Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berücksichtigung der PAI erfolgt durch unsere verbindlichen Ausschlusskriterien, die im Anhang 1 aufgeführt sind.
Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Die Anlagestrategie der Vermögensverwaltung integriert die beschriebenen ökologischen und sozialen Merkmale in die Investitionsentscheidungen.
Erläuterungen gemäß Art. 28 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt d, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Anlagestrategie“
Das Vermögen des Modellportfolios wird in Investmentfonds angelegt, die systematisch nach ökologischen, sozialen oder die gute Unternehmensführung betreffenden Kriterien ausgewählt werden (ESG-Kriterien). Hierbei werden beispielsweise die Aspekte [Umwelt- und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit, Berichterstattung sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption] beachtet. Für alle investierten Finanzinstrumente wird eine Bewertung der guten Unternehmensführung vorgenommen. Im Rahmen des ESG-Regelwerks und des Kontrollprozesses werden für alle investierten Unternehmen Kontroversen im Themenfeld Unternehmensführung basierend auf Informationen des Nachhaltigkeitsspezialisten MSCI bewertet und überwacht.
Erläuterungen gemäß Art. 29 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt e, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Aufteilung der Investitionen“
Die geplante Aufteilung der Investitionen des Modellportfolios beinhaltet indirekte Anlagen über Investitionen in Fonds. Im Rahmen des aktiven Managements können die Quoten von Aktien und Anleiheinvestitionen schwanken. Es erfolgt keine Verwendung von Derivaten.
Erläuterungen gemäß Art. 30 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt f, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale“
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen ist die Erfüllung der oben beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien verbindlich.
Die Überwachung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Nachhaltigkeitsindikatoren erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt.
Sollten für einen Fonds keine Daten oder ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen vorliegen noch betriebseigene Recherchen möglich sein, wird in Wertpapiere dieses Emittenten bzw. diesen Fonds nicht investiert.
Erläuterungen gemäß Art. 31 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt g, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Methoden für ökologische oder soziale Merkmale“
Zur Messung der Erreichung der ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch das Modellportfolio „Smavesto Nachhaltigkeitsvariante“ gefördert werden, orientiert sich Smavesto ausschließlich an den wertpapierspezifischen ESG-Daten von MSCI. Die Auswahl der ESG-Daten erfolgt, um die Strategie des Modellportfolios zu erfüllen. Die ESG-Daten können Angaben zu Emittenten, Finanzinstrumenten oder Basis-werten, auf die sich Finanzinstrumente beziehen können, enthalten.
Diese werden derzeit kontinuierlich durch den Anbieter in aktualisierter Form bereitgestellt. Der Kontrollprozess findet regelmäßig monatlich statt.
Sobald ein Finanzinstrument die Nachhaltigkeitskriterien nicht mehr erfüllt, wird Smavesto unter Wahrung der Interessen des Kunden vorrangig den Verkauf dieses Finanzinstruments anstreben.
Erläuterungen gemäß Art. 32 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt h, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Datenquellen und -verarbeitung“
Die erforderlichen Daten, die zur Erreichung der einzelnen durch das Modelportfolio „Smavesto Nachhaltigkeitsvariante“ geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet werden, stammen von der Ratingagentur MSCI.
Für die detaillierte Analyse der Nachhaltigkeit von Anlagen arbeitet Smavesto ausschließlich mit MSCI zusammen. Der renommierte Anbieter von Informationen über die soziale und ökologische Performance von Unternehmen, Branchen und Staaten und Investmentfonds überzeugt mit seiner Analyse der wichtigsten Aktien- und Anleiheemittenten sowie von Fonds weltweit hinsichtlich ihrer Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen, der Identifikation nachhaltigkeitsrelevanter Investitionschancen und -risiken sowie der Unterstützung als erfahrener Partner von institutionellen Investoren und Finanzdienstleistern.
MSCI weist außerordentlich hohe Umfänge und Qualität der Rohdaten sowie deren Aggregation und eine überzeugende Aggregationslogik auf. Große Datenmengen auf Ebene der einzelnen Emittenten und Emissionen werden gesammelt, strukturiert und in der Datenbank zusammengestellt.
Für die Auswertung von Portfolios im Hinblick auf die Erreichung der einzelnen durch das Modellportfolio geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale bietet MSCI ein vollständiges Analyseinstrumentarium zu allen ESG-Bereichen (ökologische und soziale Faktoren, sowie Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung) nebst ergänzenden Auswertungen zu Veränderungstendenzen und -dynamiken sowie Marktvergleichen an.
Smavesto stellt sicher, dass alle Portfoliomanager der Vermögensverwaltung über die Portfoliomanagementsysteme Zugang zu den Analysen von MSCI haben. Dieser Analysen bedient sich Smavesto umfänglich, fortlaufend und mit qualifiziertem Personal, um hieraus Investitionsmaßnahmen abzuleiten, geplante Investitionen vorab zu prüfen und bestehende Investitionen zu überwachen.
Es werden keine Daten geschätzt. Liegen keine Informationen vor, die im Rahmen des Investmentprozesses notwendig sind, wird das Finanzinstrument ausgeschlossen.
Erläuterungen gemäß Art. 33 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt i, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Unternehmen sind im Rahmen ihrer Offenlegungsverpflichtung ab 2023 verpflichtet Informationen zu publizieren, auf deren Grundlage Fondsgesellschaften und Ratingagenturen ihre Bewertungen aufbauen und durchführen. Die Smavesto GmbH nutzt diese Daten implizit durch die Nutzung der Ratings des Partners MSCI. Die Qualität der Ergebnisse der MSCI-Methodik hängt direkt von der Datenqualität der Unternehmen und der eigenen Datenhaltung seitens MSCI ab. Smavesto validiert in einem jährlichen Rhythmus oder anlassbezogen den Investmentprozess zur Selektion von Finanzinstrumenten in Bezug auf ökologische oder soziale Merkmale.
Smavesto kann für die Richtigkeit der Beurteilung durch MSCI und die Richtigkeit inkl. der Vollständigkeit der von MSCI erstellten Analysen keine Gewährleistung übernehmen, sondern wird Informationen von MSCI zugrunde legen. Auch auf etwaige Störungen bei der Analyse und Researchaufbereitung durch MSCI hat Smavesto keinen Einfluss.
Erläuterungen gemäß Art. 34 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt j, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Sorgfaltspflicht“
Die Smavesto GmbH berücksichtigt zur Wahrung der Sorgfaltspflicht bei der hauseigenen Vermögensverwaltung im Sinne der SFDR nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Vermögensverwaltung fällt in den Anwendungsbereich der SFDR und stellt ein nachhaltiges Finanzprodukt gemäß Art 8 der Verordnung 2019/2088 dar. Die Vermögensverwaltung basiert auf Fondsprodukten, diese werden derzeit nicht anhand der PAI-Indikatoren im Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung zur SFDR ausgewählt. Smavesto hat eine eigene Richtlinie für ihre Nachhaltigkeitskriterien erstellt.
Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses werden die verwendeten Nachhaltigkeitskriterien herangezogen und bewertet. Sollten hierbei Grenzwerte überschritten oder Mindestwerte nicht erreicht werden, führt dies zu einem Ausschluss des betroffenen Fonds aus dem Portfolio. Smavesto identifiziert anhand dieser Nachhaltigkeitskriterien, ob Wertpapiere die Anforderungen der Portfolioverwaltung an die Nachhaltigkeit erfüllen und in das Anlageuniversum aufgenommen werden können. Durch die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien von Wertpapieren im Bestand der Portfolioverwaltung wird sichergestellt, dass keine Verletzungen der Nachhaltigkeitskriterien erfolgen.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass zum einen nicht in Unternehmen mit besonders hohen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen investiert wird und zum anderen diese Unternehmen bei einer Erhöhung der nachteiligen Auswirkungen aus dem Anlageuniversum entfernt werden.
Die Nachhaltigkeitskriterien werden regelmäßig analysiert, bewertet und ggf. überarbeitet. Bei den Beständen wird ein Fonds unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verkauft, um die aktuelle Marktgegebenheit berücksichtigen zu können. Die Einhaltung einer überdurchschnittlichen Portfolioqualität begünstigt Unternehmen und Investments, die sich vorbildlich in der Berücksichtigung der oben genannten Nachhaltigkeitsfaktoren verhalten. Eine Gewichtung der Nachhaltigkeitsfaktoren wird nicht vorgegeben, sondern ergibt sich aus dem tatsächlichen Portfolio.
Die Smavesto GmbH wird auf Basis einer verbesserten Datenlage prüfen, ob sie künftig eine Auswahl der Fondsprodukte anhand der Einstufungen der gesetzlich vorgeschriebenen PAI-Indikatoren vornehmen kann.
Die Einhaltung der beschriebenen organisatorischen Vorkehrungen wird in der Smavesto GmbH durch die interne Revision, Compliance und externe Prüfer überprüft. So ist sichergestellt, dass wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in unserer Vermögensverwaltung berücksichtigt werden.
Erläuterungen gemäß Art. 35 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt k, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Mitwirkungspolitik“
In ihrer Rolle als Vermögensverwalterin verfolgt die Smavesto GmbH keine aktive Mitwirkungspolitik. Sie tritt nicht in Dialoge mit Gesellschaften, in die sie investiert hat, deren Interessenträgern oder mit anderen Aktionären ein. Sie übt keine Stimmrechte aus Aktien aus oder nimmt sonst im eigenen oder fremden Interesse auf die emittierenden Gesellschaften Einfluss. Sie unterbreitet keine Vorschläge zur Ausübung von Stimmrechten.
Smavesto hat durch Ausschlusskriterien festgelegt, dass keine Finanzinstrumente erworben werden, die ihrerseits in Unternehmen investieren, die mit einer oder mehreren schweren Kontroversen in Bezug auf Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrechte, Kundenbeziehungen und Unternehmens-Governance belastet sind. Des Weiteren schließen wir Finanzinstrumente aus, die gemäß der Ratingmethodik seitens MSCI einen Governance-Score von kleiner als 2,5 ausweisen. Hierdurch sind die PAI-Indikatoren 10 und 11 durch die Strategie der Vermögensverwaltung abgesichert und stellen eine (indirekte) mitwirkungspolitische Maßnahme dar.
Erläuterungen gemäß Art. 36 der EU-Verordnung 2022/1288
Abschnitt l, des Art. 24 der EU-Verordnung 2022/1288
„Bestimmter Referenzwert“
Für die nachhaltigkeitsvariante der Smavesto Vermögensverwaltung ist kein bestimmter Referenzwert für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale festgelegt.