Nutzungsbedingungen für das Online-Portal der Smavesto GmbH

vom 1. November 2020
 
 
Die Smavesto GmbH, Universitätsallee 14, 28359 Bremen (nachfolgend auch „Smavesto“) stellt unter der Domain www.smavesto.de eine Plattform zur Verfügung (nachfolgend auch „Online-Portal“) über welche die ordnungsgemäß registrierten und angemeldeten Nutzer (nachfolgend auch „Nutzer“) entgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung ihres Vermögens in Anspruch nehmen können (nachfolgend auch „Online-Angebot“). Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Online-Portals der Smavesto. Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs durch den Nutzer erkennt dieser die nachfolgenden Bestimmungen an. Für die über das Online-Portal angebotenen Dienstleistungen der Smavesto gelten die jeweiligen besonderen Vertragsbedingungen des Vermögensverwaltungsvertrages. Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen für das Online-Portal können unter www.smavesto.de abgerufen und ausgedruckt werden.
 
§ 1 Leistungsangebot
 
1.1. Der Nutzer kann das Online-Angebot der Smavesto nach erfolgreichem Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs über das Online-Portal nutzen. Für die von der Smavesto über das Online-Portal angebotenen kostenpflichtigen Dienstleistungen gelten die jeweils gesondert vereinbarten Vertragsbedingungen des Vermögensverwaltungsvertrages. Nutzer haben die Möglichkeit, das Online-Portal einmalig für einen Zeitraum von sechs Monaten über eine eingeschränkte Demo-Version unentgeltlich zu testen.
 
1.2. Die Smavesto ist berechtigt, das Online-Portal zu erweitern, zu ergänzen, einzuschränken oder deren Nutzung von zusätzlichen Voraussetzungen (SMS- / E-Mail-TAN,…) abhängig zu machen.
 
1.3. Die Bereitstellung der technischen Zugangswege (insbesondere der Internet-Zugang des Nutzers) gehört nicht zu den Leistungen der Smavesto, auch wenn über diese Zugangswege Leistungen der Smavesto genutzt werden können. Diese technischen Zugangswege werden aufgrund gesonderter Verträge bereitgestellt, die der Nutzer mit dem jeweiligen Anbieter abschließt. Die Smavesto ist für Störungen dieser technischen Zugangswege nicht verantwortlich; sie übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.
 
§ 2 Registrierung
 
2.1. Die Nutzung der auf dem Online-Portal verfügbaren Dienstleistungen setzt eine erfolgreiche Registrierung als Nutzer voraus. Ein Anspruch auf die Nutzung besteht nicht. Die Smavesto ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
 
2.2. Eine Registrierung als Nutzer ist ausschließlich volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
 
2.3. Für die Registrierung benötigt der Nutzer eine gültige E-Mail Adresse. Im Rahmen des Registrierungsvorgangs legt der Nutzer zudem ein Passwort fest.
 
2.4. Die E-Mail Adresse und das festgelegte Passwort dienen gemeinsam als Zugangsdaten (nachfolgend auch „Zugangsdaten“), um sich gegenüber der Smavesto als berechtigter Nutzer des Online-Portals auszuweisen.
 
2.5. Ein Passwort besteht aus mindestens 8 Zeichen und muss mindestens drei der vier nachfolgenden Zeichenarten enthalten:
  • Großbuchstaben
  • Kleinbuchstaben
  • Ziffer
  • Sonderzeichen
2.6. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche für die Registrierung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß einzugeben. Bei nachträglichen Änderungen ist der Nutzer verpflichtet, den Datenbestand selbsttätig oder durch Anzeige gegenüber der Smavesto zu aktualisieren.
 
§ 3 Zugang zum Online-Portal
 
3.1. Der Nutzer erhält Zugang zum Online-Portal, wenn
  • er die gültigen Zugangsdaten (siehe § 2.4) eingesetzt hat,
  • die Prüfung dieser Daten bei der Smavesto eine Zugangsberechtigung des Nutzers ergeben
  • hat und
  • keine Sperre des Zugangs (siehe § 5.1 und § 6) vorliegt.
3.2. Nach Gewährung des Zugangs zum Online-Portal kann der Nutzer über das Online-Portal Informationen abrufen und Online-Aufträge an die Smavesto erteilen.
 
3.3. Der Zugang zum Online-Portal darf ausschließlich durch den berechtigten Nutzer erfolgen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
 
3.4. Die Zugangsdaten können durch den Nutzer jederzeit über das Online-Portal geändert werden.
 
3.5. Sollte der Nutzer sein Passwort vergessen haben, kann er über die Passwort-Vergessen-Funktion sein Passwort über die auf dem Online-Portal hinterlegte E-Mail Adresse zurücksetzen. Eine andere Art der Zurücksetzung des Passwortes ist nicht möglich.
 
§ 4 Sorgfaltspflichten des Nutzers
 
4.1. Der Nutzer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Portal über die von der Smavesto mitgeteilten Zugangskanäle (z. B. Internetadresse) herzustellen. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, die mit der Smavesto vorgegebenen Übertragungs- und Sicherungsverfahren sowie Datenformate einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der Zugangsdaten.
 
4.2. Der Nutzer hat bei Eingabe seiner Online-Aufträge die ihm angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen Daten vor Weiterleitung des Online-Auftrags an die Smavesto auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
 
4.3.Der Nutzer hat seine Zugangsdaten (siehe § 2.4) geheim zu halten, sowie vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz der Zugangsdaten des Nutzers ist, kann das Online-Portal missbräuchlich nutzen.
 
4.4. Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der Zugangsdaten zu beachten:
  • Die Zugangsdaten dürfen nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden.
  • Bei Eingabe der Zugangsdaten ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen können.
  • Die Zugangsdaten dürfen nicht per E-Mail oder anderen Telekommunikationsmitteln weitergegeben werden.
  • Das Passwort darf nicht zusammen mit der E-Mail Adresse verwahrt werden. 
§ 5 Anzeige- und Unterrichtungspflichten
 
5.1. Stellt der Nutzer den Verlust oder den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner Zugangsdaten fest, muss der Nutzer die Smavesto hierüber unverzüglich unterrichten (nachfolgend „Sperranzeige“). Der Nutzer kann der Smavesto eine Sperranzeige jederzeit schriftlich über das Kontaktformular über das Online-Portal, per E-Mail an service@smavesto.de oder über eine gesondert mitgeteilte Telefonnummer aufgeben. Neben der Sperranzeige ist der Nutzer verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern. Dies gilt nicht, wenn ihm eine Änderung des Passwortes nicht möglich ist. Der Nutzer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch seiner Zugangsdaten unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
 
5.2. Hat der Nutzer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt
  • den Besitz oder die Kenntnis seiner Zugangsdaten erlangt hat oder
  • die Zugangsdaten verwendet,
muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.
 
5.3. Der Nutzer hat die Smavesto unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Online-Auftrags hierüber zu unterrichten.
 
5.4. Sofern die Smavesto durch eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel (z.B. Internet) nicht erreichbar ist, ist der Nutzer verpflichtet, auf die Benutzung eines anderen verfügbaren Kommunikationsmittels (z.B. Telefon) auszuweichen. Der Nutzer ist verpflichtet, Störungen bei der Übertragung von Daten der Smavesto unverzüglich mitzuteilen.
 
§ 6 Nutzungssperre
 
6.1. Die Smavesto darf den Zugang zum Online-Portal- für einen Nutzer sperren, wenn
  • sie berechtigt ist, den „Vermögensverwaltungsvertrag“ aus wichtigem Grund zu kündigen,
  • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Zugangsdaten dies rechtfertigen oder
  • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Zugangsdaten besteht.
Die Smavesto wird den Nutzer unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten.
 
6.2. Der Zugang zum Online-Portal wird von der Smavesto aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt, wenn das Passwort dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Nutzer wird über die hinterlegte E-Mail Adresse aufgefordert ein individuelles neues Passwort festzulegen.
 
6.3. Die Smavesto wird eine Sperre aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Nutzer. Der Nutzer kann eine Aufhebung der Sperre nur mittels eingeschriebenem Brief verlangen.
 
§ 7 Haftung
 
7.1. Die Haftung der Smavesto bei einem nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Online-Auftrag richtet sich nach den Regelungen des Vermögensverwaltungsvertrages.
 
7.2. Beruhen Online-Aufträge vor der Sperranzeige auf der Nutzung von verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Zugangsdaten oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten, haftet der Nutzer für den der Smavesto hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Nutzer ein Verschulden trifft.
 
7.3. Der Nutzer ist nicht zum Ersatz des Schadens nach § 7.2 verpflichtet, wenn
  • es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten vor dem Online-Auftrag zu bemerken, oder
  • der Verlust der Zugangsdaten durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung/Zweigstelle eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der Smavesto ausgelagert wurden, verursacht worden ist.
7. 4 . Kommt es vor der Sperranzeige zu Online-Aufträgen und hat der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Nutzer abweichend von den § 7.2 und § 7.3 den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er
  • den Verlust oder Diebstahl der Zugangsdaten oder die missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten der Smavesto nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (siehe § 5.1),
  • die Zugangsdaten ungesichert elektronisch gespeichert hat (siehe § 4.4),
  • die Zugangsdaten nicht geheim gehalten hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (siehe § 4.4),
  • die Zugangsdaten per E-Mail oder anderen Telekommunikationsmitteln weitergegeben hat (siehe§ 4.4),
  • die Zugangsdaten gemeinsam vermerkt oder die E-Mail Adresse zusammen mit demPasswort verwahrt hat (siehe § 4.4).
7. 5. Der Nutzer ist nicht zum Ersatz des Schadens nach § 7.2 und § 7.4 verpflichtet, wenn der Nutzer die Sperranzeige nach § 5.1 nicht abgeben konnte, weil die Smavesto nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte.
 
7.6. Die Regelungen in § 7.3 und § 7.5 finden keine Anwendung, wenn der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
 
7.7. Beruhen Wertpapiertransaktionen vor der Sperranzeige auf der Nutzung von verloren gegangenen oder gestohlenen Zugangsdaten oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten und ist der Smavesto hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Nutzer und die Smavesto nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.
 
7.8. Sobald die Smavesto eine Sperranzeige des Nutzers erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch Online-Aufträge entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
 
7.9. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.
 
§ 8 Datenschutz
 
Die Berechtigung der Smavesto zur Erhebung, Speicherung und Verwendung der Kundendaten und die dem Kunden nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte ergeben sich aus der Datenschutzinformation der Smavesto. Die Datenschutzerklärung
sowie die Datenschutzhinweise kann der Nutzer unter hier abrufen.
 
§ 9 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit
 
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Smavesto kann sich der Nutzer an die in den Allgemeinen Kundeninformationen näher bezeichneten Streitschlichtungs- und Beschwerdestellen wenden.
 
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
 
10.1. Die Nutzung des Online-Portals unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts (CISG), sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Ergänzend gelten jeweils die besonderen Bedingungen der in Anspruch genommenen Dienstleistung, insbesondere die des Vermögensverwaltungsvertrages. Im Falle sich widersprechender, konkurrierender oder fehlender Regelungen hat der Vermögensverwaltungsvertrag stets Vorrang. Sollte dieser keine Regelung enthalten, gelten vorrangig die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen.
 
10.2. Sollte durch eine Änderung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder durch eine sonstige Veränderung der Rechtslage oder der Marktgegebenheiten eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen erforderlich werden, wird die Smavesto dem Nutzer die Änderungsvorschläge zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens, in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form, anbieten. Eine Zustimmung des Nutzers zu den Änderungsvorschlägen gilt als erteilt, soweit er nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen seine Ablehnung gegenüber der Smavesto erklärt. Auf diese Genehmigungswirkung wird die Smavesto den Nutzer in ihrem Angebot besonders hinweisen.
 
10.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist der Sitz der Smavesto.
 
10.4. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich als nicht durchführbar erweisen, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, in der der gewollte wirtschaftliche Zweck aller Beteiligten erreicht wird.
 

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