Risikohinweis

I. Allgemeine Risiken bei der Anlage in Finanzinstrumenten

 

Bei der Anlage in Finanzinstrumente bestehen allgemeine Risiken, die für alle Anlageklassen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anlage in Finanzinstrumenten gelten. Einige dieser Risiken sind im Folgenden beschrieben.

 

1. Konjunkturrisiko

 

Das Konjunkturrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die dadurch entstehen, dass der Anleger die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend bei seinen Anlageentscheidungen berücksichtigt und dadurch zum falschen Zeitpunkt eine Finanzanlage tätigt oder Finanzinstrumente in einer ungünstigen Konjunkturphase hält oder nicht veräußert.

 

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft verläuft typischerweise in Wellenbewegungen, deren Phasen in die Teilbereiche Aufschwung, Hochphase, Abschwung und Tiefphase unterteilt werden können. Diese konjunkturellen Zyklen und die mit ihnen oftmals verbundenen Interventionen von Regierungen und Zentralbanken können mehrere Jahre oder Jahrzehnte andauern und einen bedeutenden Einfluss auf die Wertentwicklung verschiedener Anlageklassen haben. Konjunkturell ungünstige Phasen können somit eine Finanzanlage langfristig in Mitleidenschaft ziehen.

 

Die Veränderungen der wirtschaftlichen Aktivität einer Volkswirtschaft haben beispielsweise stets Auswirkungen auf die Kursentwicklung von Wertpapieren: Die Kurse schwanken in etwa im Rhythmus der konjunkturellen Auf- und Abschwungphase der Wirtschaft.

 

Der Anleger sollte daher beachten, dass Anlageformen, die in bestimmten Konjunkturphasen empfehlenswert sind und Gewinne erwarten lassen, in einer anderen Phase weniger geeignet sind und möglicherweise Verluste einbringen.

 

2. Inflationsrisiko

 

Das Inflationsrisiko bezeichnet die Gefahr, durch Geldentwertung einen Vermögensschaden zu erleiden. Ist die Inflation – also die positive Veränderung der Preise für Waren und Dienstleistungen – höher als die nominale Verzinsung einer Geldanlage, so ergibt sich dadurch ein Kaufkraftverlust in Höhe der Differenz. Man spricht in diesem Fall von negativen Realzinsen. Die Realverzinsung kann als Orientierungsgröße für einen möglichen Kaufkraftverlust dienen. Beträgt die Nominalverzinsung einer Geldanlage über einen bestimmten Zeitraum 4 % und liegt die Inflation über diesen Zeitraum bei 2 %, so ergibt sich eine Realverzinsung von +2 % pro Jahr. Im Falle einer Inflation von 5 % würde die Realverzinsung nur noch –1 % betragen, was einem Kaufkraftverlust von 1 % pro Jahr entsprechen würde.

 

3. Länderrisiko

 

Ein ausländischer Staat kann Einfluss auf den Kapitalverkehr und die Transferfähigkeit seiner Währung nehmen. Ist ein in einem solchen Staat ansässiger Schuldner aus diesem Grund trotz eigener Zahlungsfähigkeit nicht in der Lage, eine Verpflichtung (fristgerecht) zu erfüllen, so spricht man von einem Länder- oder Transferrisiko. Ein Anleger kann hierdurch einen Vermögensschaden erleiden. Gründe für eine Einflussnahme an den Finanzmärkten und/oder Transferbeschränkungen trotz ausreichender Bonität können z.B. Devisenmangel, politische und soziale Ereignisse wie Regierungswechsel, Streiks oder außenpolitische Konflikte sein.

 

4. Währungsrisiko

 

Bei Anlagen, die in einer anderen Währung als der Heimatwährung des Anlegers notieren, hängt der erzielte Ertrag nicht ausschließlich vom nominalen Ertrag der Anlage in der Fremdwährung ab. Er wird auch durch die Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zur Heimatwährung beeinflusst. Einen Einfluss auf den Devisenkurs eines Landes können neben langfristigen Faktoren wie z.B. Inflationstrends, mittelfristigen Faktoren wie z.B. Handels- und Leistungsbilanzzahlen auch kurzfristige Faktoren wie aktuelle Marktmeinungen oder politische Konflikte nehmen. Ein Vermögensschaden für den Anleger kann entstehen, wenn die ausländische Währung, in der die Anlage getätigt wurde, gegenüber der heimischen Währung abgewertet wird. In diesem Fall kann der Verlust durch die Währungsabwertung die mit der Anlage ansonsten erzielte Rendite deutlich übersteigen und somit zu einem Gesamtverlust für den Anleger führen. Umgekehrt kann sich bei einer Abwertung der Heimatwährung ein Vorteil für den Anleger ergeben.

 

5. Volatilität

 

Die Kurse von Finanzinstrumenten weisen im Zeitverlauf Schwankungen auf. Das Maß dieser Schwankungen innerhalb eines bestimmen Zeitraums wird als Volatilität bezeichnet. Die Berechnung der Volatilität erfolgt anhand historischer Daten nach bestimmten statistischen Verfahren. Je höher die Volatilität eines Finanzinstruments ist, desto stärker schlägt der Kurs nach oben und unten aus. Eine Vermögensanlage in Finanzinstrumente mit einer hohen Volatilität ist demnach riskanter, da sie ein höheres Verlustpotential mit sich bringt.

 

6. Liquiditätsrisiko

 

Das Liquiditätsrisiko einer Geldanlage beschreibt das Risiko für einen Anleger, seine Wertpapiere nicht jederzeit zu marktgerechten Preisen verkaufen zu können. Grundsätzlich sind das Angebot und die Nachfrage eines Marktes entscheidend für die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen. Sofern nur wenige und stark unterschiedliche Aufträge für ein Wertpapier im Markt vorliegen, wird ein Markt als illiquide bezeichnet. In diesem Fall ist die Durchführung von Kauf- oder Verkaufsaufträgen nicht sofort, nur in Teilen oder nur zu ungünstigen Bedingungen möglich. In der Regel führt dann ein durchschnittlich großer Verkaufsauftrag zu spürbaren Kursschwankungen oder kann nur zu einem deutlich niedrigeren Kursniveau ausgeführt werden.

 

7. Kostenrisiko

 

Beim Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten fallen neben dem aktuellen Preis des Finanzinstruments Nebenkosten an. Die Nebenkosten können in drei Kategorien eingeteilt werden. In der ersten Kategorie werden Kosten betrachtet, die unmittelbar mit dem Kauf verbunden sind. Dies sindTransaktionskosten und Provisionen, die von Kreditinstituten an die Kunden weitergegeben werden. Die zweite Kategorie wird durch Folgekosten, wie z.B. Depotführungskosten, gebildet. Als dritte Kategorie sind darüber hinaus laufende Kosten, wie etwa Verwaltungsgebühren bei Investmentfondsanteilen, zu berücksichtigen. Die Höhe der Nebenkosten beeinflusst unmittelbar die realisierbare Rendite eines Anlegers bei einem Finanzinstrument. Je höher die Nebenkosten sind, desto höher muss die Rendite sein, um die Kosten abzudecken.

 

8. Bonitätsrisiko
 
Hierunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Schuldners,d.h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllungseiner Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko. Die Bonität eines Emittenten kann sich auf Grund von Entwicklungen im gesamtwirtschaftlichen oder unternehmensspezifischen Umfeld während der Laufzeit einer Anleihe ändern. Ursachen hierfür können die drei Faktoren „konjunkturelle Veränderungen“, „Ursache in einzelnen Unternehmen, Branchen und Ländern“ oder „politische Entwicklungen“ sein.
 
9. Zinsänderungsrisiko/Kursrisiko
 
Das Zinsänderungsrisiko ist eines der zentralen Risiken eines festverzinslichen Wertpapiers. Das Risiko ergibt sich aus der Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen des Marktzinsniveaus. Steigen Kapitalmarktzinsen, führt dies in der Regel zu Kursverlusten des Wertpapiers bei gleichbleibendem Zinskupon. Fallende Kapitalmarktzinsen bewirken dementsprechend das Gegenteil.
 
10. Steuerliche Risiken
 
Aus Finanzanlagen erzielte Erträge sind für den Anleger in der Regel steuer- und/oder abgabenpflichtig. Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalerträge können zu einer Änderung der Steuer- und Abgabenlast führen. Bei Anlagen im Ausland kann es darüberhinaus zu einer Doppelbesteuerung kommen. Steuern und Abgaben mindern also die effektiv erzielbare Rendite des Anlegers. Darüber hinaus können sich steuerpolitische Entscheidungen positiv oder negativ auf die Kursentwicklung der Kapitalmärkte insgesamt auswirken.
 
11. Risiko von kreditfinanzierten Finanzanlagen
 
Anleger können unter Umständen durch Kreditaufnahme oder Beleihung ihrer Finanzinstrumente zusätzliche Geldmittel für die Geldanlage erhalten, mit dem Ziel, den Anlagebetrag zu steigern. Dieses Vorgehen bewirkt eine Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals und kann zu einer deutlichen Risikosteigerung führen. Diese Hebelwirkung verstärkt sich nochmal, wenn das kreditfinanzierte Finanzinstrument selbst eine Hebelwirkung aufweist, wie bei Optionsgeschäften oder Futures. Im Falle eines fallenden Wertes des Finanzinstruments können unter Umständen Nachschusspflichten der Beleihung oder Zins- und Tilgungsforderungen des Kredits nicht mehr bedient werden und der Anleger ist zur (Teil-)Veräußerung der Finanzinstrumente gezwungen. Anleger sollten für die Finanzanlage ausschließlich frei verfügbares Kapital, welches nicht für die laufende Lebensführung und Deckung laufender Verbindlichkeiten benötigt wird, einsetzen. Anleger sollten nie darauf vertrauen, dass sie den aufgenommenen Kredit sowie den Zinsen aus den Erträgen der Finanzanlage tilgen können, sondern sicherstellen, dass sie den Kredit und die Zinsen auch bestreiten können, wenn die Finanzanlage zu Verlusten bis hin zum Totalverlust führt.
 
12. Risiko fehlerhafter Informationen
 
Zutreffende Informationen bilden die Grundlage für erfolgreiche Anlageentscheidungen. Fehlentscheidungen können aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen sowie fehlerhafter oder verspäteter Informationsübermittlung getroffen werden. Aus diesem Grund kann es unter Umständen angemessen sein, sich bei Interesse an einer Finanzanlage nicht auf eine einzelne Informationsquelle zu verlassen, sondern weitere Informationen einzuholen.
 
13. Übermittlungsrisiko
 
Aufträge des Anlegers zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten müssen bestimmte, unbedingt erforderliche Angaben enthalten, damit der Anleger gegen das Wertpapierdienstleistungsunternehmen einen Anspruch auf Auftragsausführung erlangt und Missverständnisse vermieden werden. Dazu zählen insbesondere die Anweisung über Kauf oder Verkauf, die Stückzahl oder der Nominalbetrag und die genaue Bezeichnung des Finanzinstruments.
 
14. Risiko der Eigenverwahrung von Wertpapieren
 
Die Eigenverwahrung von Wertpapieren eröffnet das Risiko des Verlusts der Urkunden, beispielsweise durch Brand oder Entwendung. Die Neubeschaffung der die Rechte des Anlegers verkörpernden Wertpapierurkunden kann zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Anleger, die ihre Wertpapiere in Eigenverwahrung halten, riskieren zudem, wichtige Fristen und Termine zu versäumen, so dass gewisse Rechte aus den Wertpapieren erst verspätet oder gar nicht mehr geltend gemacht werden können.
 
15. Risiko der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland
 
Im Ausland erworbene Wertpapiere werden meist von einem durch die depotführende Bank ausgewählten Dritten im Ausland verwahrt. Dies kann zu erhöhten Kosten, längeren Lieferfristen und zu Unwägbarkeiten hinsichtlich ausländischer Rechtsordnungen kommen. Insbesondere im Falle eines Insolvenzverfahrens oder sonstiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen den ausländischen Verwahrer kann der Zugriff auf die Wertpapiere eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sein.
 

II. Besondere Arten offener Investmentfonds: Exchange Traded Funds

 
1. Allgemeines
 
Exchange Traded Funds („ETFs”) sind börsengehandelte offene Investmentfonds, die die Wertentwicklung eines Index – wie beispielsweise des DAX – nachbilden. Sie werden auch als passive Indexfonds bezeichnet. Im Gegensatz zu aktiven Anlagestrategien, die durch die Auswahl einzelner Wertpapiere („Stockpicking”) und Bestimmung günstiger Zeitpunkte für Ein- und Ausstieg („Market-Timing”) eine Überrendite („Outperformance”) gegenüber einem Vergleichsindex („Benchmark”) erzielen wollen, ist eine passive Anlagestrategie darauf ausgerichtet, einen Vergleichsindex nicht zu übertreffen, sondern diesen bei möglichst geringenKosten nachzubilden.
 
ETFs können Indices aus den Anlagekategorien Aktien, Anleihen oder aus anderen Anlagekategorien wie Rohstoffen oder Immobilien nachbilden. ETFs werden gewöhnlich nicht direkt bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ge- oder verkauft, sondern der Handel findet an einer Börse oder einem anderen Handelsplatz statt. Ein ETF kann also wie eine Aktie an Wertpapierbörsen gehandelt werden. Um die Liquidität zu verbessern, werden für ETFs meist Market Maker bestellt, die eine ausreichende Liquidität durch das regelmäßige Bereitstellen von An- und Verkaufspreisen gewährleisten sollen. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Liquidität besteht jedoch nicht. ETFs können die ihnen zugrundeliegenden Indizes auf zwei verschiedene Arten abbilden. Bei der physischen Abbildung (sog. Replikation) wird der Index durch den Kauf aller Indexbestandteile (beispielsweise der 30 Aktien des DAX) oder ggf. einer relevanten Teilmenge nachgebildet. Bei einer Änderung der Indexzusammensetzung ist auch das Fondsvermögen entsprechend anzupassen. Bei der synthetischen Replikation schließt der ETF-Anbieter eine Vereinbarung in Form eines außerbörslichen Tauschgeschäfts („Swap”) mit einer Bank, bei dem die Bank dem ETF dieselben Erträge wie der nachzubildende Index zusichert und dafür die Erträge aus den vom ETF gehaltenen Vermögensgegenständen erhält. Ein synthetischer ETF hält somit nicht die dem Index zugrundeliegenden Aktien, sondern bildet die Wertentwicklung des Index über den Swap nach.
 
2. Kriterien für die Auswahl von ETFs
 
Bei der Auswahl von ETFs sollten insbesondere folgende Kriterien beachtet werden:
 
Kosten: Die Vermeidung von Kosten ist eines der wichtigsten Kriterien für den langfristigen Anlageerfolg. Bei der Auswahl der ETFs sollten insbesondere die Gesamtkosten der Indexnachbildung („Total-Expense-Ratio”, TER) sowie die noch weiter gefassten Gesamtkosten einer Anlage („Total-Cost-
of-Ownership”, TCO), welche zusätzlich die externen Handelskosten wie Geld-Brief-Spannen, Steuern und Maklercourtagen berücksichtigten, beachtet werden.
 
Liquidität: ETFs mit geringer Handelsliquidität haben in der Regel weitere Geld-Brief-Spannen, was die Handelskosten erhöht. Es sollten bei der Auswahl ETFs mit großen Anlagevolumina und mehreren Market-Makern bevorzugt werden, um eine bestmögliche Handelbarkeit zu gewährleisten und die Handelskosten gering zu halten.
 
Tracking-Error: Der Tracking-Error gibt die Genauigkeit der Indexnachbildung an. Es ist ratsam, auf eine geringe Abweichung der Wertentwicklung des ETF von dem zugrundeliegenden Index zu achten, um eine möglichst genaue Abbildung des vorgesehenen Anlagemarktes zu erreichen.
 
Diversifikation: ETFs bilden meist breite Indizes mit einer Vielzahl von Einzelwerten ab. Je nach ETF können diese über Länder, Währungen und Sektoren hinweg gestreut sein. Sehr breit aufgestellte Indizes können jedoch auch eine Anzahl kleiner Unternehmen mit geringer Liquidität und damit höheren Handelskosten enthalten. Bei der Auswahl sollte auf ein ausgewogenes und günstiges Verhältnisvon Risikodiversifikation und impliziten Handelskosten der ETFs geachtet werden.
 
Replikationsmethode: ETFs bilden den zugrundeliegenden Index grundsätzlich entweder mittels physischer oder synthetischer Replikation nach. Synthetisch replizierende ETFs haben im Vergleich zu physisch replizierenden ein anderes Risikoprofil, da synthetische ETFs von ihren Swap-Kontrahenten abhängig sind und somit ein Ausfallrisiko zu tragen haben. Für die Investition in bestimmte Märkte, wie beispielsweise in Rohstoffmärkte oder Schwellenländer, ist eine physische Replikation häufig nicht möglich oder nicht wirtschaftlich. In diesen Fällen lassen sich die Indizes über synthetisch replizierende ETFs abbilden.
 

III. Risiken von Exchange Traded Commodities

 
Möchte der Anleger nur in einen einzelnen Rohstoff investieren, muss er ein Wertpapier kaufen, das die Wertentwicklung dieses Rohstoffes abbildet (Exchange Traded Commodities, ETCs). ETCs werden wie ETFs an der Börse gehandelt. Allerdings gilt es, einen wichtigen Unterschied zu beachten: Das in einen ETC investierte Kapital ist kein Sondervermögen, das im Falle einer Insolvenz des Emittenten geschützt ist. Bei einem ETC handelt es sich nämlich um eine Schuldverschreibung des ETC-Emittenten. Im Vergleich zu einem (physischen) ETF hat der Anleger beim ETC somit ein Emittentenrisiko. Zur Minimierung dieses Risikos setzen Emittenten auf unterschiedliche Methoden der Besicherung.
 
Kursrisiko: Generell sind Anlagen in Rohstoffen den gleichen Preisrisiken ausgesetzt, wie direkte Investitionen in Rohstoffe. Besondere Ereignisse wie beispielsweise Naturkatastrophen, politische Konflikte, staatliche Regulierung oder Wetterschwankungen können die Verfügbarkeit von Rohstoffen beeinflussen und dadurch zu einer drastischen Preisänderung des Basiswertes und unter Umständen auch des Derivats führen. Dies kann auch zu einer Einschränkung der Liquidität führen und fallende Kurse nach sich ziehen. Als Produktionsfaktor für die Industrie ist die Nachfrage nach bestimmten Rohstoffen wie Metallen und Energieträgern zudem maßgeblich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig.
 
Kontrahentenrisiko: Durch den Handel über Derivate besteht ein Risiko im Hinblick auf die Ausgestaltung des Derivatevertrags. Ist der Vertragspartner nicht in der Lage oder unwillig, seiner Verpflichtung aus dem Derivatevertrag nachzukommen, kann es sein, dass der Derivatevertrag gänzlich oder teilweise nicht erfüllt wird.
 
Rollkostenrisiko: Bei Industriemetall-ETC erfolgt die Nachbildung des Index über Terminkontrakte. Diese Kontrakte weisen grundsätzlich feste Laufzeiten auf und werden regelmäßig kurz vor Ablauf ausgetauscht. Bei einer langfristigen Teilnahme an den Basiswerten muss es in periodischen Abständen zum Schließen der alten Positionen und dem Eingehen neuer Positionen kommen (Rollvorgang). Dadurch kann eine – mitunter starke – Abweichung zwischen Indexentwicklung und Kassakursen entstehen.
 

IV. Risiken der Finanzportfolioverwaltung

 
Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung erhält der Vermögensverwalter vom Kunden die Befugnis, Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen vorzunehmen, wenn sie ihm für die Verwaltung des Kundenvermögens zweckmäßig erscheinen. Er kann die jeweiligen Anlageentscheidungen also ausführen, ohne den Kunden vorher über die jeweiligen Transaktionen zu informieren oder Weisungen von ihnen einzuholen. Auch die Vermögensverwaltung ist mit einer Reihe von Risiken für die Vermögenssituation des Kunden verbunden. Obwohl der Vermögensverwalter dazu verpflichtet ist, stets im besten Interesse des Kunden zu handeln, kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Darüber hinaus kann der Vermögensverwalter auch vorsätzlich nicht im besten Interesse des Kunden handeln. Schließlich können sich Verluste auch ohne Pflichtverletzung des Vermögensverwalters allein aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung realisieren; eine bestimmte Wertentwicklung des Kundenvermögens kann der Vermögensverwalter nicht garantieren. Bitte beachten Sie zur Vollständigkeit der mit einer Anlage in Smavesto verbundenen Risiken auch unsere Kundeninformationen.
 

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